Viele Eigenheimbesitzer in der Schweiz planen ihre nächste Renovation oder Gartensanierung. Doch wussten Sie, dass Sie damit nicht nur Ihren Aussenbereich verschönern, sondern auch Steuern sparen können? Zumindest noch bis Ende 2027. Denn ab 2028 wird sich das Steuerrecht für Wohneigentümer grundlegend ändern.
Was passiert ab 2028?
Der sogenannte Eigenmietwert fällt weg. Das heisst: Sie müssen den fiktiven Mietwert Ihrer selbstbewohnten Immobilie nicht mehr als Einkommen versteuern. Das klingt gut – hat aber einen Haken.
Denn gleichzeitig fallen auch wichtige Steuerabzüge weg!
Dazu gehören:
- Abzüge für den Unterhalt der Liegenschaft,
- Abzüge für die Pflege des Gartens,
- und der Zinsabzug für Hypotheken.
Was bedeutet das für Sie?
Bis Ende 2027 können Sie Unterhaltsarbeiten, also auch viele Gartenarbeiten, von den Steuern abziehen. Ab 2028 geht das nicht mehr.
Wer also bald einen neuen Rasen, neue Bepflanzung oder eine Instandsetzung im Garten plant, sollte jetzt aktiv werden.
Steuerabzug: Was ist erlaubt?
Nicht alle Gartenarbeiten sind abzugsfähig. Die Faustregel lautet:
✅ Erlaubt sind werterhaltende Arbeiten, zum Beispiel:
- Rasen erneuern
- Wege oder Mauern reparieren
- Hecken und Bäume pflegen
- Terrasse oder Sitzplatz renovieren
- Bewässerung ersetzen
- Poolsanierung
👉 Nur Unterhaltsarbeiten zählen – keine Erweiterungen oder Luxusinvestitionen.
Jetzt handeln – so holen Sie das Beste raus
Bis Ende 2027 können Sie die letzten steuerlichen Vorteile für Ihre Liegenschaft nutzen. Danach ist Schluss.
Unsere Empfehlung:
- Planen Sie Ihre Gartensanierung frühzeitig.
- Beauftragen Sie Ihre Gartenarbeiten rechtzeitig – ideal bis Herbst 2026.
- Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf.
- Nutzen Sie den effektiven Steuerabzug in der Steuererklärung 2026 oder 2027.
💡 Tipp: Wenn Sie grössere Unterhaltsarbeiten haben, teilen Sie diese auf zwei Jahre auf. So senken Sie Ihre Steuerprogression noch effizienter.
Wer profitiert besonders?
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Situation
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Vorteil bei Sanierung vor 2028
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Hoher Gartenunterhalt
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Volle Abzugsfähigkeit der Arbeiten
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Hohe Hypothek
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Noch Zinsabzug möglich
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Renovation oder Sanierung geplant
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Steuerlich clever kombinierbar
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Bedeutet für Sie als Kunde: Letzte Chance nutzen!
Der Eigenmietwert verschwindet – und mit ihm auch viele Steuerabzüge. Das ist besonders für Eigenheimbesitzer mit Garten relevant.
👉 Wenn Sie eine Sanierung, Pflege oder Auffrischung Ihres Gartens planen, handeln Sie am besten bis 2027.
So sichern Sie sich jetzt noch Ihre Steuerersparnis. Danach sind diese Vorteile Geschichte.
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